Gebührenreglement der Hotel2Invest GmbH

1. Allgemeines

Die Hotel & Gastro Consulting AG betreibt die Plattformen hotel2invest.com und gastro2invest.ch. Ein Vertrag wird mit der Hotel & Gastro Consulting AG abgeschlossen.

Das folgende Gebührenreglement regelt, wann und in welchem Umfang für den Kunden Gebühren anfallen, wenn er oder sie die Leistungen von Hotel & Gastro Consulting AG in Anspruch nimmt.


2. Gebühren für die Nutzung der Plattform

2.1 Kostenloses Abo

Hotel & Gastro Consulting AG erhebt von seinen Kunden für die Nutzung des Basic-Zugangs zur Plattform keine Gebühren. Vorbehalten bleiben Transaktionsgebühren, welche Hotel & Gastro Consulting AG von den Verkäufern von Objekten bei einer Transaktion erhebt (vgl. Ziff. 3).


2.2 Gebührenpflichtiges Abo "2InvestPremium"

Hotel & Gastro Consulting AG stellt seinen Kunden zusätzlich zum kostenfreien Abo das kostenpflichtige Abo "2InvestPremium" mit folgenden Leistungen zur Verfügung:

  • Die Zusatzfunktion «Closed Circle», um Objekte exklusiv einem selber definierten und kontrollierten Kreis von Nutzern zur Verfügung zu stellen.
  • Spezielle Konditionen und Rabatte auf ausgewählte Zusatzservices von Hotel & Gastro Consulting AG (Ziff. 3) und ausgewählte Leistungsangebote von Drittanbietern (Ziff. 5).


Die Kosten für 2InvestPremium betragen CHF 99.00 exkl. MwSt. ("2InvestPremium Gebühr") pro Monat, jeweils zahlbar im Voraus. Die minimale Vertragsdauer beträgt 2 Monate.


2InvestPremium wird jeweils automatisch um einen Monat verlängert, sofern der Kunde oder Hotel & Gastro Consulting AG nicht vor Ablauf der laufenden Vertragsdauer 2InvestPremium per Ende der Vertragsdauer kündet. Vorbehalten bleibt das Kündigungsrecht von Hotel & Gastro Consulting AG nach Ziff. 2.4.2 der AGB von Hotel & Gastro Consulting AG.


Ohne anderweitige Mitteilung durch den Kunden wird mit der Kündigung von 2InvestPremium das kostenlose Abo nach Ziff. 2.1 nicht gekündigt.


Löscht ein Kunde sein Kundenkonto, so gilt dies auch als Kündigung von 2InvestPremium per Ende der laufenden Vertragsdauer, wobei der Kunde damit für den Rest der Vertragsdauer auf die Leistungen von Hotel & Gastro Consulting AG verzichtet. Eine Rückerstattung der 2InvestPremium Gebühr für die laufende Vertragsdauer ist ausgeschlossen.


3. Transaktionsgebühren

3.1 Anfallen der Transaktionsgebühr

Der Verkäufer eines Objekts ist zur Zahlung einer Transaktionsgebühr an Hotel & Gastro Consulting AG verpflichtet, wenn über die Plattform ein Match erfolgte ("Matching-Gebühr"; vgl. Ziff. 3.1.1) und wenn der Verkäufer ein Objekt an einen Interessenten verkauft ("Verkaufsgebühr"; vgl. Ziff. 3.1.2).


3.1.1 Matching-Gebühr

Die Matching-Gebühr fällt an, wenn auf der Plattform ein "Match" erfolgt. Auf der Plattform erfolgt ein Match, wenn

(i) ein Interessent ein Sofortkaufangebot abgibt oder

(ii) ein Interessent ein Angebot abgibt, welches mindestens dem vom Verkäufer definierten Mindestkaufpreis entspricht.

Der Match gilt auch dann als erfolgt, wenn der beabsichtigte Verkauf des Objekts ausbleibt.


3.1.2 Verkaufsgebühr

Die Verkaufsgebühr fällt an, wenn ein Verkäufer innerhalb von 36 Monaten nach entsprechender Interessenbekundung durch einen Interessenten ein Objekt an diesen Interessenten veräussert. Als Interessensbekundung gilt, wenn sich der Interessent über die Plattform für das konkrete Objekt als "interessiert" zu erkennen gibt, z.B. durch Aktivierung der entsprechenden Funktion auf der Plattform. Ein Match auf der Plattform im Sinne von Ziff. 3.1.1 ist hierfür nicht notwendig.


Die Verkaufsgebühr fällt auch an, wenn der Verkauf durch eine nahestehende Person des Verkäufers und/oder an eine dem Interessenten nahestehende Person erfolgt. Die Kunden sind verpflichtet, solche Verkäufe innerhalb von 14 Tagen nach Vollzug des Verkaufs Hotel & Gastro Consulting AG anzuzeigen.


Als nahestehende Person gilt jede natürliche oder juristische Person, die mit einem Kunden in einer verwandtschaftlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder einer tatsächlichen Verbindung steht.


Ist Hotel & Gastro Consulting AG der Ansicht, dass bei einem Verkauf eines Objekts eine nahestehende Person involviert ist, so fordert Hotel & Gastro Consulting AG den betroffenen Kunden auf, innert 14 Tagen allfällige Beziehungen zur entsprechenden Person offenzulegen. Der Kunde ist verpflichtet, solche Anfragen innert Frist zu wahrheitsgemäss zu beantworten und auf Verlangen von Hotel & Gastro Consulting AG entsprechend zu belegen.


3.2 Berechnung der Transaktionsgebühren

3.2.1 Höhe der Matching-Gebühr

Die Matching-Gebühr beträgt 400.- CHF exkl. MwSt.


3.2.2 Höhe der Verkaufsgebühr

Die Verkaufsgebühr beträgt 0.3% des Transaktionswertes.


Der Transaktionswert bestimmt sich bei einem Match auf der Plattform gemäss Ziff. 3.1.1 nach jenem Wert, welcher die Transaktion auslöst (z.B. Höchstgebot oder Sofortkaufangebot).


Bei einem anderweitigen Verkauf (ohne Match auf der Plattform i.S.v. Ziff. 3.1.1) an einen Interessenten erfolgt die Berechnung des Transaktionswerts nach dem effektiven Kaufpreis des Objekts. Weigert sich ein Verkäufer, den Kaufpreis gegenüber Hotel & Gastro Consulting AG offen zu legen, kann Hotel & Gastro Consulting AG nach eigenem Ermessen entweder

(i) eine Transaktionsgebühr von pauschal CHF 50'000 verlangen oder

(ii) die Transaktionsgebühr basierend auf einer eigenen Schätzung des Objekts festlegen.


Hat der Verkäufer sowohl eine Matching-Gebühr (Ziff. 3.1.1) als auch eine Verkaufsgebühr (Ziff. 3.2.2) zu entrichten, wird die Matching-Gebühr an die Verkaufsgebühr angerechnet. Die minimale Verkaufsgebühr beträgt in jedem Fall CHF 2’500.


Bei Verkauf von juristischen Gesellschaften gelten folgende Berechnungsgrundlagen:

  • Die Verkaufsgebühr errechnet sich auf der dem Kaufvertrag zu Grunde liegenden Bilanz und dem eingesetzten Betrag für die Liegenschaft, Sachanlagen (Anlagevermögen) sowie das Inventar (ohne Mehrwertsteuer). Sofern Liegenschaft und Anlagevermögen separat verkauft werden, ist die Verkaufsgebühr auf beiden Summen fällig.


4. Gebühren für Zusatzservices

Die Bedingungen, zu welchen Hotel & Gastro Consulting AG die Zusatzservices anbietet, ergeben sich aus den konkreten Angeboten auf der Plattform. Hotel & Gastro Consulting AG behält sich vor, Art und Umfang dieser Zusatzservices jederzeit anzupassen, zeitlich zu beschränken oder Angebote zu entfernen.


5. Leistungsangebote von Drittanbietern

Hotel & Gastro Consulting AG kann Leistungsangebote von Drittanbietern auf der Plattform publizieren. Die Kondititionen, zu welchen diese Leistungen angeboten werden, legt der entsprechende Leistungserbringer fest. Hotel & Gastro Consulting AG vermittelt Kunden lediglich mit diesen Leistungserbringern und steht nicht für die Leistungserbringung der Drittanbieter ein. Hotel & Gastro Consulting AG und die Drittanbieter behalten sich vor, Art und Umfang dieser Angebote jederzeit anzupassen, zeitlich zu beschränken oder Angebote zu entfernen.


6. Verweis auf die AGB von Hotel & Gastro Consulting AG

Im Übrigen verweist Hotel & Gastro Consulting AG auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere auf Ziff. 4 (Bezahlung von Gebühren).


Januar, 2021